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Energieausweis

Der Energieausweis ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der die Einführung von besagten Energieausweisen in allen europäischen Mitgliedsstaaten gefordert wird. Die Bundesregierung setzt diese Richtlinie durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Deutschland um.

Ziel ist es, ein einheitliches Dokument zu schaffen, das einen Vergleich von Gebäuden unter energetischen Gesichtspunkten zulässt. Somit soll ein Bewusstsein für die Energieeffizienz geschaffen werden. Durch eine IST- Analyse des bestehenden Gebäudes werden energetische Schwachstellen aufgedeckt, die zu einer Maßnahmenbildung und -umsetzung bewegen sollen. Es gilt, den Ausstoß des klimarelevanten Gases CO2 zu verringern.


Seit dem 1. Juli 2008 wurde der Energieausweis im Wohngebäudebereich für die erste Gruppe (Wohngebäude bis Baujahr 1965) zu einer sog. Vorlagepflicht. D.h. jeder, der ein Gebäude verkaufen oder vermieten möchte, muss bei Vertragsabschluss den Energieausweis auf Anfrage vorlegen. Wer sanieren, um- oder neubauen will, muss für Förderkredite der KfW-Bankengruppe ebenfalls einen Energieausweis mit den Vertragsunterlagen einreichen. Wohngebäude ab dem Baujahr 1966 müssen den Ausweis seit dem 1. Januar 2009 besitzen. Für die sog. Nicht- Wohngebäude (sprich Gewerbe und Industrie) ist der Pflichtbeginn der 1. Januar 2009. Bei öffentlichen Objekten, die mehr als 1.000 m² besitzen ist dieser auszuhängen.


Den Energieausweis gibt es auf zwei Arten:

Der verbrauchsorientierte Energieausweis zeichnet sich durch eine vereinfachte Datenaufnahme aus. Für diese Art von Ausweis ist es lediglich notwendig, die Verbrauchsdaten (aus Rechnungen oder Messungen) zu kennen.

Der Energieberater hat eine Witterungsbereinigung der Daten durchzuführen und den sog. Energieverbrauchskennwert zu ermitteln. Das bedeutet, die Daten werden anhand von ermittelten Klimafaktoren des deutschen Wetterdienstes auf einen deutschlandweiten Vergleichswert bereinigt. Das ist notwendig, da nicht in gesamt Deutschland einheitliche Klimabedingungen herrschen. Abhängig von Region oder Höhe ergeben sich verschiedene Witterungseinflüsse, die es zu berücksichtigen gilt. Für Nicht- Wohngebäude ist zusätzlich das Bilden einer Stromverbrauchskennzahl, ebenfalls aus den Daten der letzten drei Jahre, notwendig.  

Durch die Übergangsregelung konnte der verbrauchsorientierte Energieausweis bis zum 1. Oktober 2008 für jedes Wohngebäude ausgestellt werden, derzeit müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • das Gebäude besitzt mehr als vier Wohneinheiten,
  • der Bauantrag ist nach 1977 gestellt worden, oder
  • das Gebäude entspricht nachweislich der Wärmeschutzverordnung von 1977.



Der bedarfsorientierte Energieausweis wird anhand der Gebäudehüllfläche und der Anlagentechnik ausgestellt. Die Datenaufnahme geschieht durch Grundrisse und Baupläne, sowie Baubeschreibungen. Mit Hilfe von genormten EnEV-Faktoren kann so der theoretische Energiebedarf des Gebäudes ermittelt und Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen zur Energiereduzierung gegeben werden.

Die Datenerhebung der Gebäudehülle umfasst die Ermittlung der einzelnen Flächen und der Bauteile (Fenster und Türen, Außenwände, Dachflächen, Zwischendecken und Böden) des Gebäudes. Die größte Schwierigkeit besteht in der Erkennung der verschiedenen Baumaterialien und Konstruktionsaufbauten der Bauteile. Dort wo dies nicht möglich ist, werden Pauschalwerte nach dem Baujahr des Gebäudes genutzt, i.d.R. finden keine Prüfbohrungen o.ä. statt. Die Datenaufnahme der Anlagentechnik hingegen lässt sich relativ einfach (meist durch Ablesen des Typenschildes und vorliegenden Schornsteinfegerprotokollen) durchführen. Zusätzlich sind durch den Energieberater Faktoren wie beispielsweise solare Wärmegewinne durch Sonnenenergie oder die Lüftungsgewohnheiten der Nutzer zu berücksichtigen. Ihre tatsächlichen Verbrauchsdaten (verbrauchsorientierter Energieausweis) sind ebenfalls im bedarfsorientierten Energieausweis enthalten, wenn die erforderlichen Mengen bekannt sind.

In den Berechnungsgrundlagen für den bedarfsorientierten Energieausweis werden nach den EnEV-Vorschriften die Wärmegewinne mit den Wärmeverlusten bilanziert. Es ergibt sich der sog. Heizwärmebedarf, der auf die Nutzfläche des Objektes umgelegt wird, um eine vergleichbare Kennzahl zu erhalten.

Berücksichtigt man die Anlagenstruktur des Gebäudes, so wird auf Grund von Wirkungsgraden und Verlusten, die sich aus der Speicherung und Verteilung des Warmwassers ergeben, der Endenergiebedarf errechnet. Dieser Wert entspricht der Verbrauchsmenge, die Ihr Objekt theoretisch benötigt. Sozusagen das, was Sie an Heizöl, Erdgas, etc. einkaufen und bezahlen müssen, damit Sie es zu Hause warm haben.

Die EnEV schreibt vor, dass zur nachhaltigen Betrachtung ebenfalls die Vorkette berücksichtigt werden muss, um den Gesamtenergiebedarf darzustellen. Das bedeutet, die Energie, die bei der Erzeugung von beispielsweise Heizöl aufgebracht werden muss (z.B. für das Raffinieren) ist mit dem Endenergiebedarf zu addieren. Es ergibt sich der sog. Primärenergiebedarf, der eine Aussage über die tatsächliche Umweltbelastung trifft. Aus ihm wird die CO2- Emission errechnet.

Diese Art des Ausweises stellt im Vergleich zur verbrauchsorientierten Variante eine "Standardisierung" dar, bei der mehrere Gebäude (hinsichtlich ihrer energetischen Eigenschaften) untereinander verglichen werden können. Er gibt Aufschluss über den Energiebedarf, ähnlich der Energieeffizienzklasse bei Elektrogeräten und gilt so als genormtes Messinstrument für den Energieaufwand, der für ein Gebäude aufzubringen ist.

Für die sog. Nicht- Wohngebäude ist die Erfassung zusätzlicher Daten notwendig. Diese ergeben sich aus den installierten Anlagen wie beispielsweise den Beleuchtungs-, Klima- oder Druckluftsystemen.
 

Die Gültigkeit eines Energieausweises ist, unabhängig von der Art, auf 10 Jahre festgesetzt. Nach Ablauf dieser Zeit ist ein neuer Energieausweis auszustellen. Welche Richtlinien dann gelten, bleibt abzuwarten.

Zur direkten Bestellung Ihres Energieausweises steht Ihnen unsere Internetseite www.EPass-Online.EU zur Verfügung. Hier können Sie innerhalb von ca. 10 Minuten direkt die benötigten Daten eingeben und erhalten Ihren verbrauchsorientierten Energieausweis bequem per Post nach Hause geliefert.

 
 


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